LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.08.2019
17 Sa 650/19
Normen:
AVR § 23;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 123/18

Kein Beweis des ersten Anscheins für Zustellung bei einfacher Postübersendung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 - Aktenzeichen 17 Sa 650/19

DRsp Nr. 2019/15136

Kein Beweis des ersten Anscheins für Zustellung bei einfacher Postübersendung

Die ordnungsgemäße Aufgabe eines Schreibens bei der Post begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens bei dem Empfänger. Der Absender muss im Streitfall vielmehr beweisen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen von dem Schreiben Kenntnis nehmen konnte.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2018 - 12 Ca 123/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AVR § 23;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung der Weihnachtsgeldzuwendung 2016 in Anspruch.

Das Arbeitsgericht hat die Klage durch ein am 13.12.2018 verkündetes Urteil abgewiesen. Der Rückzahlungsanspruch sei nach § 23 der () verfallen. Die Klägerin habe nicht belegen können, dass sie den Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht habe. Es könne nicht angenommen werden, dass den Beklagten die Geltendmachungsschreiben vom 10.01., 28.03. und 10.08.2017 erreicht hätten. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen.