LAG Köln - Urteil vom 23.09.2020
3 Sa 228/20
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5541/19

Kein Einfluß der Mitnahme der fliegerischen Seniorität auf vergütungsrechtliche EingruppierungKein Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch tarifliche Stichtagsklauseln

LAG Köln, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 228/20

DRsp Nr. 2021/2603

Kein Einfluß der Mitnahme der fliegerischen Seniorität auf vergütungsrechtliche Eingruppierung Kein Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch tarifliche Stichtagsklauseln

Für die Eingruppierung nach der tariflichen Regelung ist nicht die fliegerische Seniorität, sondern das Einstellungsdatum beim jetzigen Arbeitgeber entscheidend.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2020 - 14 Ca 5541/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und hieraus folgende Differenzvergütungsansprüche.

1. 2. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 4.