Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2020 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und hieraus folgende Differenzvergütungsansprüche.
1. 2. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 4.
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