Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03. Juli 2019 - Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über die Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten im Zusammenhang mit der Zuteilung eines Bonus und der Zuteilung von Aktienpaketen.
Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist ein Unternehmen des Online-Versandhandels mit Sitz in A-Stadt. Sie gehört zum internationalen Konzern der A., Inc. mit Sitz in Z.-Stadt (USA) (im Folgenden: A Inc.). Der antragstellende Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Betriebsrat) ist der bei der Arbeitgeberin in A-Stadt gewählte Betriebsrat.
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