1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 27.11.2018 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung die Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens.
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