Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2020, Aktenzeichen5
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schmerzensgeldansprüche aus §
Die Klägerin war vom 01.10.2013 bis zum 31.08.2018 bei der Beklagten als Professorin für das Lehrgebiet Medien- und Eventmanagement am Standort K beschäftigt. Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses speicherte die Beklagte das Profil der Klägerin und verlinkt dies auf ihrer Homepage. Dieses Profil war ursprünglich als PDF gefertigt worden. Im Jahr 2015 stellte die Beklagte ihre Homepage auf HTML um. Dabei wurde übersehen, dass das Profil der Klägerin als PDF weiterhin im Internet abrufbar blieb.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|