Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 14.06.2019 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
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