Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2019 -
I.
In seiner Klageschrift vom 06.02.2019 beantragte der Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H für seine gegen eine fristlose Kündigung vom 31.01.2019, auf die Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses sowie auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses gerichteten Klageanträge.
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