1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 -
2. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 13. Mai 2014 -
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird auf die vom Kläger verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen erstreckt, die für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag erforderlich waren.
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