BAG - Urteil vom 17.01.2017
9 AZR 325/16
Normen:
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 04.07.2002 i.d.F vom 17.12.2012 (BRTV) § 7 Nr. 3.1;
Fundstellen:
AP Bau Nr. 360
BB 2017, 883
EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 152
EzA-SD 2017, 16
NJW 2017, 10
NZA 2017, 798
NZA-RR 2017, 6
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 02.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1074/15
ArbG Herne, vom 17.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 185/15

Keine Fahrtkostenerstattung im Baugewerbe bei kostenlos vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug für den Weg zur BaustelleFahrtkostenabgeltung für Fahrt zur Sammelstelle

BAG, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 9 AZR 325/16

DRsp Nr. 2017/4171

Keine Fahrtkostenerstattung im Baugewerbe bei kostenlos vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug für den Weg zur Baustelle Fahrtkostenabgeltung für Fahrt zur Sammelstelle

Orientierungssätze: 1. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung für die Fahrt von der Wohnung zu einer mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernten Baustelle besteht gemäß § 7 Nr. 3.1 BRTV nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Dies gilt nicht nur bei einer Beförderungsmöglichkeit ab der Wohnung des Arbeitnehmers, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung von dem Betriebssitz iSv. § 7 Nr. 2.2 BRTV zur Baustelle anbietet. 2. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung kann nicht nur dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer von seiner Wohnung direkt zu einer Baustelle fährt, sondern auch dann, wenn er sich zuerst zu einer Sammelstelle begibt, von der aus er kostenlos mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zur jeweiligen Bau- oder Arbeitsstelle befördert wird, an der dann gemäß § 3 Nr. 4 BRTV die Arbeitszeit beginnt oder endet. Der Betrieb iSv. § 7 Nr. 2.2 BRTV kann nicht Sammelstelle in diesem Sinne sein.

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2016 - 14 Sa 1074/15 - aufgehoben.