1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 583/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf höhere Jahressonderzahlungen für die Jahre 2012 und 2013.
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