Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28. November 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers ab Dezember 2015 und die zutreffende Stufenzuordnung ab Januar 2018.
Der 1981 geborene Kläger ist seit dem 21.01.2010 bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Er wird in der Dienststelle 0000th Transportation Truck Terminal (TTT) am Standort in W. eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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