LAG Köln - Urteil vom 04.12.2020
10 Sa 418/20
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4478/19

Keine Reduzierung des Nachtarbeitszuschlages bei Zeitungszusteller-Tätigkeit

LAG Köln, Urteil vom 04.12.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 418/20

DRsp Nr. 2021/1268

Keine Reduzierung des Nachtarbeitszuschlages bei Zeitungszusteller-Tätigkeit

1. Die Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ist Ausdruck des Wahlrechtes zum generellen Ausgleich von Nachtarbeit. 2. Die Höhe eines Nachtarbeitszuschlages von 30% ist angemessen. 3. Eine Reduzierung des Zuschlages kommt bei Dauernachtarbeit nur bei überragenden Gründen des Allgemeinwohls in Betracht, so z.B. im Rettungsdienst oder bei stark geprägter Bereitschaft.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.02.2020 - 3 Ca 4478/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit - soweit berufungsrelevant - im Zeitraum ab Oktober 2018.

Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 16.02.2010 als Zeitungszusteller beschäftigt. Grundlage seines Arbeitsverhältnisses ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 16.02.2010.

Die Beklagte ist ein Zustellbetrieb und stellt die Zeitungstitel der M D R (K -S , K R , E ) in ihrem Zustellterritorium an die jeweiligen Abonnenten zu. Bei der Beklagten sind ca. 1.050 Zusteller beschäftigt. In ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

1. 2.