I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 07. März 2019 -
II. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1. Die Beteiligten streiten über Ansprüche der Vertrauensperson für Schwerbehinderte im Zusammenhang mit deren Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung in Bernried sowie einer Veranstaltung des Integrationsamtes in Berlin.
Die Beteiligte zu 1) ist die beim Beteiligten zu 2 (im folgenden Arbeitgeber) gewählte Vertrauensperson der bei der Arbeitgeberin beschäftigten 11 schwerbehinderten Menschen. Die Beteiligte zu 3) ist die Schwerbehindertenvertretung, die aus der Beteiligten zu 1) und deren Stellvertreterin gebildet wurde.
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