LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.05.2019
6 Sa 21/19
Normen:
KSchG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 11.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 856/18

Keine Treuwidrigkeit bei Entlassung langjähriger Mitarbeiterin im Kleinbetrieb wegen Einstellung junger Mitarbeiterin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.05.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 21/19

DRsp Nr. 2019/13696

Keine Treuwidrigkeit bei Entlassung langjähriger Mitarbeiterin im Kleinbetrieb wegen Einstellung junger Mitarbeiterin

Sofern der Arbeitgeber nachvollziehbare Gründe für die Kündigung der langjährigen Mitarbeiterin vorträgt, muss der Arbeitnehmer außerhalb des KSchG vortragen und Beweis anbieten, warum das Verhalten des Arbeitgebers dennoch treuwidrig sein soll. Der bloße Hinweis auf die nahezu zeitgleiche Neueinstellung einer jungen Frau reicht da nicht.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11. Dezember 2018 - 2 Ca 856/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer Kündigung im Kleinbetrieb und einen Anspruch der Klägerin auf Weiterbeschäftigung.

Die bei Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung 53 Jahre alte, verheiratete Klägerin ist seit 17. Oktober 2011 beim Beklagten, der ein Steuerberaterbüro mit ständig nicht mehr als zehn vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten betreibt, als Bilanzbuchhalterin beschäftigt.

1. 2. 3. 1. 2. 3.