1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. April 2014 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 4. Mai 2011 -
3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %, die Kosten der Berufung und der Revision der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Vergütung des Klägers durch griechische Gesetze gekürzt worden ist.
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