1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob die Vergütung der Klägerin durch griechische Gesetze gekürzt worden ist.
Die beklagte Republik Griechenland betreibt in N eine nach bayerischem Schulrecht als Ersatzschule genehmigte private Grund- und Teilhauptschule. An dieser ist die Klägerin als Verwaltungsangestellte beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Formulararbeitsvertrag vom 15. Oktober 1987, in dem es auszugsweise heißt:
"§ 1
...
Die Vertragsbedingungen gelten in Anlehnung an den
...
§ 3
Die volle Vergütung steht der Angestellten bei 40 Wochenstunden zu. (...)
Als Vergütung wird vereinbart:
Grundvergütung
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|