LAG Köln - Urteil vom 10.12.2020
3 Sa 420/20
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ha 6/18

Keine Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei vorheriger NichtanrechnungsvereinbarungEuroparechtskonformität der Nichtverlängerungsanzeige nach § 61 NV BühneVerspätete Geltendmachung der unwirksamen Befristung des ArbeitsverhältnissesAnforderungen an Entfristungsklage

LAG Köln, Urteil vom 10.12.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 420/20

DRsp Nr. 2021/4253

Keine Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei vorheriger Nichtanrechnungsvereinbarung Europarechtskonformität der Nichtverlängerungsanzeige nach § 61 NV Bühne Verspätete Geltendmachung der unwirksamen Befristung des Arbeitsverhältnisses Anforderungen an Entfristungsklage

1. Anforderungen an die Nichtverlängerungsmitteilung nach § 61 NV Bühne2. Einzelfall zu § 17 TzBfG

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.04.2020 - 19 Ha 6/18 - abgeändert und die Aufhebungsklage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242;

Tatbestand

Der im Jahr 1968 geborene Kläger ist seit dem 01.08.2000 auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21.02.2000 (Bl. 9 f. der Akte des Bühnenschiedsgerichts) bei der Beklagten als Solosänger (Tenor) für die Kunstgattung Musiktheater beschäftigt. Seine letzte monatliche Bruttovergütung betrug 3293,- €. Die Beklagte betreibt ein Fünf-Sparten-Theater in C .

Im vorgenannten Arbeitsvertrag der Parteien heißt es auszugsweise:

"§ 4

1. 2.