LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.10.2019
21 Sa 1537/18
Normen:
BGB § 247;
Fundstellen:
AuR 2020, 142
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 27.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4/18

Keine Zulage bei bloßer AbwesenheitsvertretungHöhere Vergütung bei qualitativer Mehrleistung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019 - Aktenzeichen 21 Sa 1537/18

DRsp Nr. 2020/1622

Keine Zulage bei bloßer Abwesenheitsvertretung Höhere Vergütung bei qualitativer Mehrleistung

Obliegt einem außertariflich vergüteten Referatsleiter in einem Landesministerium die Wahrnehmung der Aufgaben der Abteilungsleitung wegen deren längerfristigen Abwesenheit, hat er nach § 612 BGB einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung entsprechend § 14 TV-L.

Bei nur kurzfristigen Vertretungen werden regelmäßig nicht alle Aufgaben des zu Vertretenden ausgeführt. Einer höheren Zulage steht nicht entgegen, dass der Vertreter seine eigene Tätigkeit gleichzeitig noch weiter mit ausgeübt hat.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 27. Juni 2018 - 4 Ca 4/18 -, soweit die Klage abgewiesen worden ist, teilweise abgeändert:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 9.568,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

auf 904,23 Euro seit dem 1. August 2014,

auf jeweils 1.274,14 Euro seit dem 1. September 2014, 1. Oktober 2014, 1. November 2014, 1. Januar 2014 und 1. Februar 2015,

auf 1.656,38 Euro seit dem 1. Dezember 2014 und

auf 637,07 Euro seit dem 1. März 2015

zu zahlen.