Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 24. Januar 2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 15. Januar 2019 - Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerde wendet sich gegen einen Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts und die daraus folgende Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht O. (Strafvollstreckungskammer).
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