BKGG § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Halbs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 3;
Kindergeldanspruch im Monat der Beschäftigungsaufnahme
BSG, Urteil vom 06.04.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 13/88
DRsp Nr. 1999/6779
Kindergeldanspruch im Monat der Beschäftigungsaufnahme
1. Das Kindergeld ist für ein Kind, das bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat und während eines laufenden Monats eine Beschäftigung aufnimmt, für diesen Monat ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts weiterzuzahlen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Halbs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 3;