LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.07.1995
11 Sa 1861/94
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 7571/93

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der sein vertraglich zugesichertes Rückkehrrecht ausübt - Darlegungs- und Beweislast

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 1861/94

DRsp Nr. 2001/15008

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der sein vertraglich zugesichertes Rückkehrrecht ausübt - Darlegungs- und Beweislast

Sichert ein Arbeitgeber einem bei ihm ausscheidenden Arbeitnehmer ein befristetes Rückkehrrecht zu, das dieser ausübt, so trifft den daraufhin betriebsbedingt kündigenden Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein zumutbarer freier Arbeitsplatz nicht vorhanden ist.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 15.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 7571/93