ArbG Frankfurt/Main, vom 27.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6898/93
Kündigung: Kündigung wegen sexueller Belästigungen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.08.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 636/94
DRsp Nr. 2001/15001
Kündigung: Kündigung wegen sexueller Belästigungen
Im Einzelfall kann der Arbeitgeber zur Abwendung sexueller Belästigungen von Arbeitnehmerinnen gehalten sein, gegen den Täter eine Kündigung auszusprechen.