Der 39jährige Kläger war als gelernter Florist seit dem 15. August 1987 bei dem Beklagten gegen ein monatliches Bruttoentgelt von 2.000,-- DM beschäftigt. Der Beklagte betreibt fünf Einzelhandelsgeschäfte und beschäftigt insgesamt 25 Floristen sowie fünf Auszubildende.
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