Kürzung der deutschen Versichertenrente bei italienischer Unfallrente
BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 48/88
DRsp Nr. 1999/6755
Kürzung der deutschen Versichertenrente bei italienischer Unfallrente
1. Der in der italienischen Unfallrente enthaltene Ehegattenzuschlag ist bei der Kürzung der deutschen Versichertenrente gemäß den §§ 1278, 1279aRVO zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]