LAG Bremen - Urteil vom 15.12.1995
4 Sa 91/95
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 17.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2460/94

LAG Bremen - Urteil vom 15.12.1995 (4 Sa 91/95) - DRsp Nr. 2001/7434

LAG Bremen, Urteil vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 91/95

DRsp Nr. 2001/7434

»1. Übernimmt während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses im Wege des Betriebsüberganges ein neuer Arbeitgeber einen Betrieb, so kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen den alten (ersten) Arbeitgeber fortführen und gleichzeitig den neuen (zweiten) Arbeitgeber auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen. Wird der Betrieb nach Erhebung der Feststellungsklage gegen den neuen (zweiten) Arbeitgeber an einen dritten Arbeitgeber weiterveräußert, so besteht auch gegenüber dem letzterem ein Feststellungsinteresse für eine Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. 2. Gibt das Arbeitsgericht sodann der Kündigungsschutzklage gegen den ersten Arbeitgeber - rechtskräftig - statt, weist es aber die Feststellungsklagen gegen den zweiten und dritten Arbeitgeber ab, so muss der Arbeitnehmer, um die Folgen des § 325 ZPO zu vermeiden, das Urteil in vollem Umfange angreifen, soweit er unterlegen ist.