LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019
7 Sa 662/18
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 06.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1215/18

LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019 (7 Sa 662/18) - DRsp Nr. 2020/816

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 662/18

DRsp Nr. 2020/816

Massensache mit weitestgehener Parallelität zu z. B. LAG Düsseldorf 6 Sa 657/18

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2018 - 12 Ca 1215/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..

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