LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.06.2019
4 Sa 531/18
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 06.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 937/18

LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.06.2019 (4 Sa 531/18) - DRsp Nr. 2020/711

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 531/18

DRsp Nr. 2020/711

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2018 - 8 Ca 937/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auserlegt.

III.

Die Revision wird hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1), 3) und 4) für die Klägerin zugelassen. Hinsichtlich des Berufungsantrags zu 2) wird die Revision nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich.

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