LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.05.2019
4 Sa 650/18
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 939/18

LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.05.2019 (4 Sa 650/18) - DRsp Nr. 2020/1360

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 650/18

DRsp Nr. 2020/1360

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.06.2018 - 8 Ca 939/18 - wird - unter gleichzeitiger Abweisung der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. Im zweiten Rechtszug - zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen für die Berufungsanträge zu Ziff. 1. und 3.

Für den Berufungsantrag zu Ziff. 2. wird sie nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3. 1. 2. 3.