LAG Hamburg - Urteil vom 19.10.1995
2 Sa 91/94
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 19.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 149/93

LAG Hamburg - Urteil vom 19.10.1995 (2 Sa 91/94) - DRsp Nr. 2002/2619

LAG Hamburg, Urteil vom 19.10.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 91/94

DRsp Nr. 2002/2619

Tatbestand:

Mit seiner am 30. März 1993 bei Gericht eingegangenen Klage wendet sich der Kläger gegen eine fristgemäße Kündigung seines Arbeitsverhältnisses vom 12. März 1993 zum 30. September 1993.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 10. Juli 1973 als erster Nautischer Offizier und seit dem 08. Juni 1977 als Kapitän beschäftigt.

Die Beklagte ist ein Seeschifffahrtsunternehmen. Die von ihr bereederten Schiffe gehören Partenreedereien, für die die Beklagte Korrespondentreederin ist.