LAG Hamm vom 22.08.1989
11 Sa 24/89
Normen:
ArbGG § 5 Abs.1 S.2; BGB § 611 ;
Fundstellen:
DRsp VI(602)92d

LAG Hamm - 22.08.1989 (11 Sa 24/89) - DRsp Nr. 1992/11769

LAG Hamm, vom 22.08.1989 - Aktenzeichen 11 Sa 24/89

DRsp Nr. 1992/11769

Arbeitnehmerähnliche Stellung eines Juristen, der als Dozent bei einem juristischen Repetitorium tätig ist, und dessen aus dieser Tätigkeit erzielte Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt. d. Der Kl. ist Jurist, der Bekl. betreibt ein juristisches Repetitorium. Die Parteien, zwischen denen eine »auf Dauer von drei Jahren fest« abgeschlossene Dozententätigkeit des Kl. bei dem Bekl. begründet worden ist, streiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, bzw. über dessen Beendigung. Die monatl. Vergütung des Kl. belief sich durchschnittlich auf 1950 DM brutto. Daneben hatte der Kl. an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung wöchentlich einen Lehrauftrag für einen Kurs im Verwaltungsrecht. Die Dotierung des Lehrauftrages belief sich auf etwa 65 DM für die wöchentliche Doppelstunde.

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs.1 S.2; BGB § 611 ;