LAG Hamm vom 29.08.1989
6 Sa 294/89
Normen:
BetrAVG § 16 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1131
DRsp VI(610)222b
NZA 1990, 479

LAG Hamm - 29.08.1989 (6 Sa 294/89) - DRsp Nr. 1992/11768

LAG Hamm, vom 29.08.1989 - Aktenzeichen 6 Sa 294/89

DRsp Nr. 1992/11768

Anpassung von Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG): Anpassungsprüfung und -entscheidung unter Beschränkung auf den zurückliegenden Drei-Jahres-Zeitraum;

»Die in einem Dreijahresturnus vom Arbeitgeber nach § 16 BetrAVG vorzunehmende und vom Versorgungsberechtigten akzeptierte Anpassungsprüfung und -entscheidung hat streitbeendenden Charakter. Der Wortlaut des Gesetzes sowie der Sinn und Zweck und die Entstehungsgeschichte der Bestimmung verbieten es, länger als drei Jahre zurückliegende Zeiträume, in denen kein voller Ausgleich der indexierten Steigerung der Lebenshaltungskosten erfolgt ist, zu berücksichtigen.« Die Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG zurückgewiesen (Hinweis in BB aaO.).

Normenkette:

BetrAVG § 16 ;
Fundstellen
BB 1990, 1131
DRsp VI(610)222b
NZA 1990, 479