LAG Köln - Beschluss vom 07.12.2020
11 Sa 390/19

LAG Köln - Beschluss vom 07.12.2020 (11 Sa 390/19) - DRsp Nr. 2021/1448

LAG Köln, Beschluss vom 07.12.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 390/19

DRsp Nr. 2021/1448

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Gründe

Die Urteilsformel vom 08.07.2020 war hinsichtlich der versehentlich unterbliebenen Kostenentscheidung zu ergänzen (§ 321 ZPO). Hinsichtlich der Begründung des Inhalts der zu ergänzenden Kostenentscheidung wird auf das gerichtliche Anschreiben vom 12.11.2020 Bezug genommen.