Die Parteien streiten um den arbeitsrechtlichen Status des Klägers.
Die Beklagte ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Der Kläger, griechischer Staatsangehöriger, ist seit Oktober 1982 im griechischen Sprachdienst der Südosteuropa-Redaktion in wechselndem Umfang als Sprecher und Übersetzer tätig gewesen. Die Beklagte zahlte für die Einsätze des Klägers Honorare, die sich wie folgt entwickelten:
1983: 2o.000,- DM
1984: 32.275,- DM
1985: 33.622,- DM
1986: 19.957,- DM
1987 1. Halbjahr: 3.060,49 DM
Die Einsätze des Klägers gingen seit 1986 kontinuierlich zurück. Seit Mitte 1987 hat der Kläger keine Arbeitsaufträge von der Beklagten mehr erhalten.
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