LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.12.1995
8 Sa 1468/94
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 27.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5/94

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.12.1995 (8 Sa 1468/94) - DRsp Nr. 2002/2557

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.12.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 1468/94

DRsp Nr. 2002/2557

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Zeit eines auf der Grundlage eines Förderungsvertrages durchgeführten Studiums dem Kläger als Postdienstzeit anzurechnen ist.

Der Kläger ist seit dem 01.09.1974 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit und vertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für die Angestellten der Beklagten im Beitrittsgebiet Anwendung.