LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.12.1995
2 Sa 945/94
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 24.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 498/93

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.12.1995 (2 Sa 945/94) - DRsp Nr. 2002/2549

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 945/94

DRsp Nr. 2002/2549

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Er ist am ... 1946 geboren, verheiratet und 2 Kindern unterhaltsverpflichtet. Er ist ausgebildeter Landmaschinen- und Traktorenschlosser. Ein 5-jähriges Hochschulfernstudium an der Ingenieurschule für Bauwesen in Erfurt schloss er als Diplomingenieur für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (im Folgenden: HLS-Technik) ab.

Seit dem 05. Januar 1988 ist er bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, zuletzt als Sachbearbeiter im Hochbauamt.

Der Stellenplan des Hochbauamtes - Amt 65 - weist unter Ziffer 65.42 das Sachgebiet HLS-Technik aus. Diesem Sachgebiet sind 13 Planstellen zugewiesen für den Sachgebietsleiter (Vergütungsgruppe II), für einen Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe IV a/III), für 4 Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe IV b/IV a), für 2 Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe V b/IV, b/IV a) und für 5 Heizmeister (Vergütungsgruppe, V c/V b). Der Kläger bekleidet danach die Stelle 65.42-4 und ist fachlich unmittelbar dem zuständigen Sachgebietsleiter und mittelbar dem zuständigen Abteilungsleiter unterstellt.

Er hat folgende Tätigkeiten zu verrichten:

1.

Feststellung und Beurteilung des technischen Zustandes von Anlagen innerhalb der Objekte

Zusammenhangstätigkeiten: