LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.08.1995
3 Sa 1146/94
Fundstellen:
DB 1996, 688
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 05.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 145/94

LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.08.1995 (3 Sa 1146/94) - DRsp Nr. 2002/2641

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 1146/94

DRsp Nr. 2002/2641

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die ihm am 30.12.1993 zugegangene, auf Abs. 4 Nr. 1 EV wegen mangelnder persönlicher Eignung gestützte Kündigung des beklagten Landes vom 28.12.1993 zum 31.03.1994.

Der Kläger ist am ... geboren. Nach Ende der Lehrzeit leistete er vom 02.07.1958 bis zum 17.05.1960 Wehrdienst bei der NVA. Der Kläger war dort zu einer Nachrichteneinheit abkommandiert.

Nach dem Einzelbericht zum Schreiben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR an das Kultusministerium des beklagten Landes vom 22.11.1993 ergibt sich aus den überprüften Unterlagen Folgendes:

Der Kläger unterschrieb danach am 16.12.1958 eine Verpflichtungserklärung mit folgendem Wortlaut:

"Ich ... verpflichte mich, den Vertreter des MfS bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Ich weiß, dass die imperialistischen Mächte bestrebt sind, den Aufbau und die Errungenschaften der Werktätigen der DDR zu stören und zu vernichten.