BAG - Urteil vom 10.05.1989
7 AZR 141/88
Normen:
BremBG § 181a Abs. 1; MTL II (Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder vom 27. Februar 1964) SR 2m;
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 18.01.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 156/87
ArbG Bremen, vom 14.04.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2010/87

Lebensarbeitszeit: vorzeitiger Ruhestand für Arbeiter analog SR 2m zum MTL II

BAG, Urteil vom 10.05.1989 - Aktenzeichen 7 AZR 141/88

DRsp Nr. 2001/14804

Lebensarbeitszeit: vorzeitiger Ruhestand für Arbeiter analog SR 2m zum MTL II

Zur Frage, ob sich ein Arbeiter im Justizvollzugsdienst der Hansestadt Bremen auf die Regelung der SR 2m zum MTL II berufen und wie ein "entsprechender vergleichbarer Beamter" vorzeitig in den Ruhestand treten kann.

Normenkette:

BremBG § 181a Abs. 1; MTL II (Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder vom 27. Februar 1964) SR 2m;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis zur Beklagten gemäss den Bestimmungen der Sonderregelungen 2 m (SR 2 m) zum Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder vom 27. Februar 1964 (MTL II) infolge der Vollendung seines 60. Lebensjahres geendet habe, weil er im Werkdienst eingesetzt sei und entsprechende vergleichbare Beamte des Landes Bremen mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand treten.