LSG Hessen - Beschluss vom 24.11.2020
L 6 SF 3/20 EK U
Vorinstanzen:
vom 24.11.2020

LSG Hessen - Beschluss vom 24.11.2020 (L 6 SF 3/20 EK U) - DRsp Nr. 2021/177

LSG Hessen, Beschluss vom 24.11.2020 - Aktenzeichen L 6 SF 3/20 EK U

DRsp Nr. 2021/177

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird endgültig auf 3.600,00 Euro festgesetzt.

Gründe:

I.

Die am 18. März 2020 beim Hessischen Landessozialgericht erhobene Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer des Rechtsstreits S 3 U 37/15 vor dem Sozialgericht Marburg wurde dem Beklagten nach Einzahlung des Prozesskostenvorschusses am 30. April 2020 zugestellt. Die Gerichtsakten des unfallversicherungsrechtlichen Ausgangsverfahrens gingen beim Beklagten am 2. Juni 2020 ein. Der Rechtstreit wegen überlanger Verfahrensdauer erledigte sich durch Anerkenntnis des Beklagten vom 22. Juni 2020 und dessen Annahme durch Erklärung des Klägers vom 29. Juni 2020. Das unfallversicherungsrechtliche Ausgangsverfahren, in dem Klage am 15. Mai 2015 erhoben worden war, hatte sich durch angenommenes Anerkenntnis in der mündlichen Verhandlung am 13. Februar 2020 erledigt.