LSG Hessen - Urteil vom 09.12.2020
L 6 SF 18/19 EK AS
Vorinstanzen:
vom 09.12.2020

LSG Hessen - Urteil vom 09.12.2020 (L 6 SF 18/19 EK AS) - DRsp Nr. 2021/2268

LSG Hessen, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen L 6 SF 18/19 EK AS

DRsp Nr. 2021/2268

I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen S 9 AS 197/16 eine unangemessene Dauer im Umfang von zwölf Monaten aufwies. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt fünf Sechstel, der Beklagte ein Sechstel der Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger macht einen Entschädigungsanspruch wegen der nach seiner Auffassung überlangen Dauer des vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen S 9 AS 197/16 geführten Verfahrens geltend.