ArbG Köln, vom 15.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1873/19
Luftsicherheitsrechtliche Unzuverlässigkeit nicht gleichbedeutend mit Verlust der FluglizenzUnzuverlässigkeit als wirksamer Kündigungsgrund bei dauerhafter LeistungsunfähigkeitKein gerichtliches Prüfungsrecht der Voraussetzungen der luftverkehrsrechtlichen ZuverlässigkeitKeine Auswirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bezüglich der festgestellten Unzuverlässigkeit im arbeitsgerichtlichen Kündigungsverfahren
LAG Köln, Urteil vom 16.09.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 658/19
DRsp Nr. 2020/17918
Luftsicherheitsrechtliche Unzuverlässigkeit nicht gleichbedeutend mit Verlust der FluglizenzUnzuverlässigkeit als wirksamer Kündigungsgrund bei dauerhafter LeistungsunfähigkeitKein gerichtliches Prüfungsrecht der Voraussetzungen der luftverkehrsrechtlichen ZuverlässigkeitKeine Auswirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bezüglich der festgestellten Unzuverlässigkeit im arbeitsgerichtlichen Kündigungsverfahren
1. Die Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit gehört nicht zu den Tatbeständen, für die nach dem MTV Lufthansa eine Ausnahme von dem an sich gegebenen Ausschluss der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung langjährig beschäftigter Arbeitnehmer gilt. Dies ergibt die Auslegung des MTV Lufthansa. Danach handelt es sich nicht um einen "Lizenzverlust".2. Die Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit kann eine außerordentliche personenbedingte Kündigung mit Auslauffrist rechtfertigen, wenn sie dazu führt, dass der Arbeitnehmer dauerhaft leistungsunfähig ist.
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