BAG - Urteil vom 27.09.2017
4 AZR 668/14
Normen:
TVöD -V/VKA (i.d. bis zum 30.06.2015 geltenden Fassung) Anh. zu Anlage C EG S 8 Fallgr. 2; BAT § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 130/12
ArbG Halle, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1849/11

Maßgeblichkeit des Arbeitsergebnisses für die Bestimmung des ArbeitsvorgangsBetreuung einer Kindergartengruppe als einheitlicher VorgangErforderlichkeit einer Ausbildung oder von Kenntnissen für die Ausübung der Tätigkeit als EingruppierungsvoraussetzungParallelverfahren zu BAG 4 AZR 666/14 v. 27.09.2017

BAG, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 668/14

DRsp Nr. 2017/17463

Maßgeblichkeit des Arbeitsergebnisses für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs Betreuung einer Kindergartengruppe als einheitlicher Vorgang Erforderlichkeit einer Ausbildung oder von Kenntnissen für die Ausübung der Tätigkeit als Eingruppierungsvoraussetzung Parallelverfahren zu BAG 4 AZR 666/14 v. 27.09.2017

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2014 - 4 Sa 130/12 E - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TVöD -V/VKA (i.d. bis zum 30.06.2015 geltenden Fassung) Anh. zu Anlage C EG S 8 Fallgr. 2; BAT § 22 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.