I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.02.2020 -
Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben bei einem Streitwert von 88.377,48 € der Kläger zu 2) zu 60 % und die Kläger zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 40 % zu tragen.
Die Berufungskosten haben der Kläger zu 2) zu 24 % und die Kläger zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 76 % bei einem Streitwert von 42.000,00 € zu tragen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|