LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2020
15 Sa 625/20
Normen:
BGB § 242;
Fundstellen:
AuR 2021, 141
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 39 ca 12565/19

Meinungsrecht des ArbeitnehmersWiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch weniger streng als im WettbewerbsrechtEinschätzung einer Äußerung zur Motivation einer Betriebsrats-Kandidatur als Werturteil

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2020 - Aktenzeichen 15 Sa 625/20

DRsp Nr. 2021/1142

Meinungsrecht des Arbeitnehmers Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch weniger streng als im Wettbewerbsrecht Einschätzung einer Äußerung zur Motivation einer Betriebsrats-Kandidatur als Werturteil

Bei Schlussfolgerungen über Beweggründe Dritter - hier die Motivation zur Kandidatur zum Betriebsrat - handelt es sich eher um Werturteile, die an sich der Meinungsfreiheit unterliegen, wobei es auch für eine einem Werturteil gleichkommende Erklärung eine ausreichende Tatsachengrundlage geben muss.

I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.02.2020 - 39 Ca 12565/19 - wird zurückgewiesen, wobei die Kostenentscheidung wie folgt gefasst wird:

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben bei einem Streitwert von 88.377,48 € der Kläger zu 2) zu 60 % und die Kläger zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 40 % zu tragen.

Die Berufungskosten haben der Kläger zu 2) zu 24 % und die Kläger zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 76 % bei einem Streitwert von 42.000,00 € zu tragen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242;

Tatbestand: