1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 -
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 -
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache -
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