Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG
BSG, Urteil vom 18.10.1995 - Aktenzeichen 9 RVg 1/93
DRsp Nr. 1996/20551
Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG
Unter den mit gemeingefährlichen Mitteln begangenen Verbrechen iS. des § 1 Abs. 2 Nr. 2OEG sind nur solche im strafrechtlichen Sinne (§ 12StGB) zu verstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]