Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit darüber, ob der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Krankenkasse und ihrer Pflegekasse ist. Die Beklagten hatten bereits ausgestellte Mitgliedsbescheinigungen widerrufen. Das
II
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