LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.06.2019
10 Sa 595/18
Normen:
KSchG § 17 Abs. 3 S. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 07.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1127/18

Muss-Angaben in MassenentlassungsanzeigeAusreichende Unterrichtung im KonsultationsverfahrenWeitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 v. 18.01.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 595/18

DRsp Nr. 2019/12664

Muss-Angaben in Massenentlassungsanzeige Ausreichende Unterrichtung im KonsultationsverfahrenWeitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 v. 18.01.2019

Massensache mit weitestgehender Parallelität zu z.B. LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 u.a.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.06.2018 - 7 Ca 1127/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 17 Abs. 3 S. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..

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