1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. März 2022 - 7 Sa 47/21 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. August 2021 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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