Autor: Sadtler |
Der Vergütungsanspruch kann auch durch Naturallohn erfüllt werden; hierbei handelt es sich um jeden geldwerten Vorteil, der nicht in gesetzlichen Zahlungsmitteln besteht und den der Arbeitnehmer für seine Arbeit beanspruchen kann. Früher zählten hierzu Kohledeputate für Bergleute, Haustrunk für Arbeitnehmer in Brauereien sowie Kost und Logis für das Hauspersonal; heute sind es eher die Überlassung eines Dienstwagens zum privaten Gebrauch und die Gewährung von Personalrabatten. Als Sachleistung kann auch die verbilligte Überlassung von Wohnraum (Dienst- oder Werkswohnung) in Betracht kommen.4)
§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|