BAG - Urteil vom 10.08.1989
6 AZR 784/87
Normen:
BAT Anlage Nr. 3 SR Ziff. 2c; BGB § 611 Abs. 1 ; RVO § 1236 ;
Fundstellen:
ArztR 1990, 329
DMW 1991, 511
EzBAT SR 2c BAT Vergütungsanspruch Nr. 1
ZTR 1990, 69
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 27.10.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 636/87
ArbG Lüneburg, vom 10.04.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 674/86

Nebentätigkeit: Arztberichte für die Landesversicherungsanstalt

BAG, Urteil vom 10.08.1989 - Aktenzeichen 6 AZR 784/87

DRsp Nr. 2001/5226

Nebentätigkeit: Arztberichte für die Landesversicherungsanstalt

Nach Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 SR 2 c BAT gehört es u.a. zu den dem Arzt obliegenden Hauptpflichten, ärztliche Bescheinigungen auszustellen. Der auf Anforderung der LVA erstellte "Bericht des behandelnden Arztes zur Befürwortung eines Antrages auf Leistungen zur Rehabilitation zur Erhaltung, wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 1236 RVO " ist eine Bescheinigung im Sinne dieser Vorschrift und nicht, wie die Klägerin meint, ein Gutachten, eine gutachtliche Äußerung oder eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Sinne von Nr. 5 Abs. 1 SR 2 c BAT.

Normenkette:

BAT Anlage Nr. 3 SR Ziff. 2c; BGB § 611 Abs. 1 ; RVO § 1236 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Vergütung von Arztberichten, die die Klägerin für die Landesversicherungsanstalt Hannover erstellt hat.

Die Klägerin ist als Ärztin im Niedersächsischen Landeskrankenhaus L angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis findet gemäß § 2 des Arbeitsvertrages der Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961 (BAT) und die diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge Anwendung, u.a. auch die Sonderregelungen für Ärzte und Zahnärzte an den in den SR 2 a und SR 2 b genannten Anstalten und Heimen (SR 2 c BAT). Soweit hier von Interesse, heißt es in der SR 2 c BAT:

"Nr. 3