Die Verfahren B
Die Anträge des Klägers, ihm zur Durchführung der Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. November 2016 (L
Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den genannten Beschlüssen des Hessischen Landessozialgerichts werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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